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   RG, 16.04.1937 - 4 D 106/37   

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https://dejure.org/1937,397
RG, 16.04.1937 - 4 D 106/37 (https://dejure.org/1937,397)
RG, Entscheidung vom 16.04.1937 - 4 D 106/37 (https://dejure.org/1937,397)
RG, Entscheidung vom 16. April 1937 - 4 D 106/37 (https://dejure.org/1937,397)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Schließt es die Mitverantwortlichkeit anderer aus, wenn der Fahrzeugführer nach dem § 5 Abs. 3 Satz 2 StrVerkO. verantwortlich ist? 2. Was ist i. S. der Nr. VII der AusfAnw. zum § 25 Abs. 1 StrVerkO. unter "Gegenständen" zu verstehen? Gilt diese Vorschrift der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 71, 182
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 23.04.1953 - 3 StR 894/52

    Übersichtliche Straßenkreuzung - Überholmanöver - Plötzliche Richtungsänderung -

    Weder begründet eine solche Übertretung für sich allein und notwendig den Vorwurf der Fahrlässigkeit, noch wird dieser Vorwurf durch die Einhaltung der Verkehrsvorschriften unbedingt ausgeschlossen (vgl. RGSt 59, 341; 71, 182; 76, 1 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 24.10.1958 - VI ZR 215/57

    Verwertung einer Parteiaussage in einem anderen Verfahren bei Antrag auf

    Das Reichsgericht (RGSt 71, 182, 187) hat daher ausdrücklich betont, daß die mangelnde Beleuchtung eines Fahrwerks nach vorn auch für den Aufprall eines von rückwärts kommenden Fahrzeugs im Rechtssinn ursächlich gewesen sein könne, wenn festzustellen sei, daß der auffahrende Fahrer bei ordnungsmäßiger Vorderbeleuchtung die Umrisse des Fahrzeugs so rechtzeitig erkannt hätte, daß ein Anhalten möglich gewesen sei.
  • BGH, 22.11.1951 - 4 StR 541/51

    Rechtsmittel

    Wenn § 7 Abs. 1 StVO dem Halter des Fahrzeuges ausdrücklich nur die Verantwortung für die ihm "bekannten" Mängel zuweist, so befreit das den Eigentümer des Lastzuges, der der Angeklagte gleichfalls war, nach nicht von der Pflicht, den verkehrssicheren Zustand zu überwachen (RGSt 71, 182, 183); dagegen ist die Stellung des Angeklagten S. als des früheren Führers des Lastzuges für die Beurteilung der Rechtslage ohne Belang.
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